Verkehrsrecht im Ausland: Österreich
Sie sind unsere liebsten und nächsten Nachbarn – die Österreicher. Trotz Nähe gibt es Unterschiede, auch im Verkehrsrecht. Aufgepasst, zumal es für viele von uns bald los nach dort in den Skiurlaub geht. Worauf Sie im Winter achten sollten, wenn Sie beim Nachbarn mit dem Auto unterwegs sind, hat PKWRadar hier für Sie zusammengestellt:
- Winterreifenpflicht (S+M-Kennzeichnung der Räder) gilt überall – und zwar bis 15. April! Alternativ ist erlaubt, den Antriebsrädern Schneeketten überzuziehen. Wer ohne alles fährt und erwischt wird, zahlt 35 Euro Strafe.
- Unbedingt eine Weste in Warnfarben (orange/fluro-gelb) mitführen, das ist Pflicht in Österreich. Die Weste anziehen, sobald das liegen gebliebene Auto verlassen wird.
- Radar-Warngeräte sind streng verboten! Wer erwischt wird, muss das Gerät abgeben und zahlt eine saftige Geldbuße.
- Alkohol: Trinken dürfen Sie, jedoch liegt die Grenze im Verkehrsrecht bei den Nachbarn bei 0,5 Promille.
- In vielen österreichischen Städten gibt es neuerdings Kurzparkzonen. Dort beträgt die höchstzulässige Parkdauer von 30 Minuten bis 3 Stunden. Die Dauer der zulässigen Parkzeit und eine möglicherweise bestehende Gebührenpflicht (Parkschein) ergibt sich aus Vorschriftszeichen und aus blauen Markierungen auf Fahrbahn, Bordsteinkante oder Lichtmasten. Parkverbote sind manchmal auch durch gelbe Zickzack-Linien angezeigt.
- Kindersitze: Kinder unter 14 Jahre und unter 1,50 m Körpergröße müssen nach dem österreichischen Verkehrsrecht im Auto mit Kindersitz (ECE-genehmigt) gesichert sein.

- Handy: Es besteht Handyverbot! Sie dürfen während der Fahrt aber mit Freisprecheinrichtung telefonieren. Bei Verstößen droht eine Geldbuße ab 50 Euro.


















